Allgemeine Nutzungs- und Teilnahmebedingungen


für sämtliche Veranstaltungen der RSC International GmbH


Hinweis: Dieser Entwurf ist breit für kostenlose und kostenpflichtige Veranstaltungen, Online- und Präsenzformate, eigene Räume, Kundenstandorte und externe Veranstaltungsorte formuliert. Vor Veröffentlichung empfiehlt sich eine abschließende anwaltliche Prüfung, insbesondere bei Verbraucherverträgen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche von der RSC International GmbH angebotenen oder durchgeführten Veranstaltungen, insbesondere für Webinare, Seminare, Workshops, Trainings, Schulungen, Coachings, Leadership-Formate, Präsenzveranstaltungen, Online-Veranstaltungen, hybride Veranstaltungen und vergleichbare Formate.

Sie gelten unabhängig davon, ob die Veranstaltung kostenfrei oder kostenpflichtig, online, in den Räumlichkeiten der RSC International GmbH, beim Auftraggeber oder an einem sonstigen Veranstaltungsort durchgeführt wird.

Abweichende oder ergänzende Regelungen im jeweiligen Angebot, in einer individuellen Vereinbarung, Auftragsbestätigung oder Veranstaltungsbeschreibung gehen diesen Allgemeinen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen vor.

2. Vertragspartner

Veranstalter und Vertragspartner ist, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist:

RSC International GmbH
Altenzeller Straße 39
01069 Dresden
E-Mail: info@rsc-international.com
Telefon: 0173 3942436

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann insbesondere über eine Landingpage, ein Online-Formular, per E-Mail, telefonisch oder aufgrund eines individuellen Angebots erfolgen.

Die Anmeldung oder Buchung einer kostenpflichtigen Veranstaltung stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers bzw. Auftraggebers zum Abschluss eines Vertrages dar, sofern im jeweiligen Buchungsprozess nichts anderes angegeben ist.

Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Anmelde- oder Auftragsbestätigung durch die RSC International GmbH in Textform, insbesondere per E-Mail, zustande.

Eine automatisierte Eingangsbestätigung, die lediglich den Eingang einer Anmeldung bestätigt, stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Buchungsbestätigung bezeichnet wird.

Bei individuell beauftragten Veranstaltungen kommt der Vertrag entsprechend der jeweiligen Angebots- oder Auftragsvereinbarung zustande.

Die anmeldende Person ist verpflichtet, die bei der Anmeldung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

4. Kostenfreie Veranstaltungen

Soweit eine Veranstaltung ausdrücklich als kostenfrei angeboten wird, fallen für die Teilnahme keine Teilnahmegebühren an.

Auch bei kostenfreien Veranstaltungen besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Form durchgeführt wird.

Die RSC International GmbH kann eine kostenfreie Veranstaltung aus organisatorischen, technischen oder sonstigen sachlichen Gründen absagen, verschieben, verkürzen oder in ein anderes Format überführen. Bereits angemeldete Teilnehmer werden darüber nach Möglichkeit rechtzeitig informiert.

5. Kostenpflichtige Veranstaltungen

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ergibt sich der jeweils geschuldete Preis aus dem konkreten Angebot, der Buchungsseite, der Auftragsbestätigung oder der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Anforderungen als Gesamtpreise ausgewiesen.

6. Zahlung und Teilnahmeberechtigung

Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes geregelt ist, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

Die RSC International GmbH kann die Teilnahme an einer kostenpflichtigen Veranstaltung davon abhängig machen, dass die fällige Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn vollständig eingegangen ist.

Die Nichtzahlung einer fälligen Teilnahmegebühr führt nicht automatisch zur Aufhebung des bereits geschlossenen Vertrages. Gesetzliche und vertragliche Ansprüche der RSC International GmbH bleiben unberührt.

Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.

7. Leistungsumfang

Der Inhalt, Umfang, Termin, Veranstaltungsort und das Format der jeweiligen Veranstaltung ergeben sich aus der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Die RSC International GmbH ist berechtigt, Inhalte, Methoden, Reihenfolgen oder einzelne Programmpunkte angemessen anzupassen, sofern dadurch der Gesamtcharakter und der wesentliche Zweck der Veranstaltung nicht beeinträchtigt werden.

Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Trainer, Referenten, Methoden, Plattformen oder Räume besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Änderungen von Referenten, Veranstaltungsort oder Format

Die RSC International GmbH kann aus sachlichem Grund einen Referenten ersetzen, den Veranstaltungsort ändern oder eine Präsenzveranstaltung ganz oder teilweise in ein Online- oder Hybridformat überführen, sofern dies für die Teilnehmer zumutbar ist und der wesentliche Veranstaltungszweck erhalten bleibt.

Wesentliche Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.

9. Absage oder Verschiebung durch die RSC International GmbH

Die RSC International GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem oder sachlich gerechtfertigtem Grund abzusagen oder zu verschieben.

Dies kann insbesondere erfolgen bei Erkrankung oder Ausfall eines vorgesehenen Trainers oder Referenten, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, erheblichen technischen Störungen, Ausfall notwendiger Infrastruktur, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar oder unmöglich machen.

Bei einer endgültigen Absage einer kostenpflichtigen Veranstaltung werden bereits für diese Veranstaltung gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.

Bei einer Terminverschiebung kann die Teilnahme grundsätzlich auf den Ersatztermin übertragen werden.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Haftungsregelungen.

10. Stornierung durch Teilnehmer bei kostenpflichtigen Veranstaltungen

Soweit im konkreten Angebot keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Bedingungen:

Eine Stornierung ist in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erklären.

Bei einer Stornierung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kann die Teilnahme kostenfrei storniert werden.

Bei einer späteren Stornierung kann die RSC International GmbH die vereinbarte Teilnahmegebühr verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was durch anderweitige Verwendung der Leistung erworben wird oder böswillig zu erwerben unterlassen wird.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist grundsätzlich möglich, sofern keine sachlichen Gründe entgegenstehen.

Individuell vereinbarte Stornierungsregelungen gehen dieser Bestimmung vor.

11. Nichterscheinen

Nimmt ein angemeldeter Teilnehmer an einer kostenpflichtigen Veranstaltung nicht teil, ohne wirksam storniert zu haben, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.

Dies gilt nicht, soweit die RSC International GmbH Aufwendungen erspart oder die frei gewordene Teilnahme anderweitig vergeben konnte.

12. Verbraucher und gesetzliches Widerrufsrecht

Soweit ein Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und ein Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, können ihm gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.

Das Widerrufsrecht richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Teilnahmebedingungen schränken gesetzliche Widerrufsrechte nicht ein.

Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich eines Muster-Widerrufsformulars.

Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den vorzeitigen Beginn und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts.

13. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmer haben die für die jeweilige Veranstaltung angegebenen fachlichen, organisatorischen und technischen Teilnahmevoraussetzungen selbst sicherzustellen.

Bei Online-Veranstaltungen gehören hierzu insbesondere ein geeignetes internetfähiges Endgerät, eine ausreichend stabile Internetverbindung, ein aktueller Browser oder die gegebenenfalls erforderliche Software sowie funktionsfähige Audio- und gegebenenfalls Videotechnik.

Die RSC International GmbH ist nicht für technische Störungen verantwortlich, die ausschließlich aus der technischen Ausstattung oder Internetverbindung des Teilnehmers entstehen.

14. Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen

Zugangsdaten, Zugangscodes und persönliche Einwahllinks dürfen ausschließlich von der angemeldeten Person verwendet werden.

Eine Weitergabe an nicht angemeldete Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der RSC International GmbH nicht zulässig.

Bei missbräuchlicher Weitergabe kann der Zugang gesperrt werden.

15. Verhalten während der Veranstaltung

Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung möglich ist und Rechte anderer Teilnehmer, Trainer und Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Insbesondere unzulässig sind erhebliche oder wiederholte Störungen, beleidigende, diskriminierende oder bedrohend wirkende Äußerungen, Verstöße gegen Rechte Dritter, unerlaubte Aufzeichnungen sowie die unerlaubte Weitergabe geschützter Unterlagen oder Zugangsdaten.

Bei erheblichen Verstößen kann die RSC International GmbH einen Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Ausschluss auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

16. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Sämtliche von der RSC International GmbH oder ihren Referenten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Präsentationen, Konzepte, Modelle, Grafiken, Videos, Audioaufnahmen, Arbeitsblätter, Übungen, Texte und sonstigen Materialien sind, soweit rechtlich geschützt, urheberrechtlich oder anderweitig geschützt.

Die Teilnehmer erhalten grundsätzlich lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Materialien für eigene persönliche oder interne berufliche Zwecke zu nutzen.

Nicht gestattet sind ohne vorherige Zustimmung insbesondere Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Verkauf, Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung über den eigenen Gebrauch hinaus, Bearbeitung zur Weiterverwertung sowie der Einsatz für eigene kommerzielle Schulungs- oder Trainingsangebote.

Gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

17. Foto-, Audio- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer

Foto-, Audio-, Bildschirm- oder Videoaufzeichnungen durch Teilnehmer sind nur zulässig, wenn die RSC International GmbH dies ausdrücklich erlaubt.

Dies gilt insbesondere für Aufzeichnungen anderer Teilnehmer, Trainer, Präsentationen und vertraulicher Gesprächsinhalte.

18. Aufzeichnungen durch die RSC International GmbH

Die RSC International GmbH kann Veranstaltungen zu internen Zwecken, insbesondere zur Qualitätssicherung, Dokumentation, internen Auswertung sowie zur Weiterentwicklung von Trainings- und Veranstaltungskonzepten, aufzeichnen.

Die Teilnehmer werden vor Beginn einer Aufzeichnung hierüber informiert. Soweit Teilnehmer auf der Aufzeichnung erkennbar oder hörbar sind und hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese vor der Aufzeichnung eingeholt.

Aufzeichnungen für interne Zwecke werden nicht ohne gesonderte Rechtsgrundlage oder Einwilligung veröffentlicht oder zu Werbe- oder Marketingzwecken verwendet.

Soweit technisch und organisatorisch möglich, kann eine Teilnahme auch ohne aktive Bild- oder Tonübertragung des Teilnehmers erfolgen.

19. Vertraulichkeit

Teilnehmer verpflichten sich, persönliche, betriebliche oder sonstige vertrauliche Informationen über andere Teilnehmer oder Unternehmen, die ihnen im Rahmen von Fallarbeiten, Übungen, Diskussionen oder Coachingsequenzen bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für Informationen, die erkennbar nicht für eine Weitergabe an Dritte bestimmt sind.

Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen befinden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der RSC International GmbH.

21. Lernerfolg und Umsetzung

Die RSC International GmbH schuldet die fachgerechte Durchführung der jeweils vereinbarten Veranstaltung.

Ein bestimmter persönlicher, wirtschaftlicher, beruflicher oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Umsetzung vermittelter Inhalte erfolgt in eigener Verantwortung der Teilnehmer oder Auftraggeber.

22. Haftung

Die RSC International GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sie haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

23. Anreise, Unterkunft und sonstige Nebenkosten

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung oder sonstige persönliche Aufwendungen der Teilnehmer nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

Bei Veranstaltungen, die im Auftrag eines Unternehmens an einem vereinbarten Veranstaltungsort durchgeführt werden, richten sich Reisekosten und sonstige Nebenkosten nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

24. Veranstaltungen beim Auftraggeber

Bei Veranstaltungen in den Räumen des Auftraggebers stellt dieser, soweit vereinbart oder zur Durchführung erforderlich, geeignete Veranstaltungsräume sowie die notwendige technische Infrastruktur zur Verfügung.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung am vereinbarten Ort rechtlich und tatsächlich möglich ist.

25. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, werden die Parteien nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzlösung vereinbaren.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

26. Änderungen dieser Bedingungen

Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen Teilnahmebedingungen.

Änderungen dieser Bedingungen für zukünftige Vertragsabschlüsse bleiben vorbehalten.

27. Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen der RSC International GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber oder Teilnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Nutzungs- und Teilnahmebedingungen.

28. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

29. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz der RSC International GmbH vereinbart werden.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

30. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungs- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Stand: August 2026